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   VGH Bayern, 05.06.2012 - 13a ZB 12.30176   

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https://dejure.org/2012,16392
VGH Bayern, 05.06.2012 - 13a ZB 12.30176 (https://dejure.org/2012,16392)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.06.2012 - 13a ZB 12.30176 (https://dejure.org/2012,16392)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Juni 2012 - 13a ZB 12.30176 (https://dejure.org/2012,16392)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylrecht Afghanistan; extreme allgemeine Gefahrenlage; Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2012 - 13a ZB 12.30176
    Es hängt wesentlich von den Umständen des Einzelfalls ab, wann allgemeine Gefahren von Verfassungs wegen zu einem Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen; die Frage entzieht sich einer rein quantitativen oder statistischen Betrachtung (BVerwG vom 29.6.2010 BVerwGE 137, 226 = NVwZ 2011, 48).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2012 - 13a ZB 12.30176
    Das Verwaltungsgericht hat unter Zugrundelegung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur entsprechenden Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (BVerwG vom 19.11.1996 BVerwGE 102, 249; vgl. auch vom 8.12.1998 BVerwGE 108, 77 u.a.) eine extreme allgemeine Gefahrenlage wegen der schlechten Sicherheits- und Versorgungslage in Afghanistan verneint.
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2012 - 13a ZB 12.30176
    Das Verwaltungsgericht hat unter Zugrundelegung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur entsprechenden Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (BVerwG vom 19.11.1996 BVerwGE 102, 249; vgl. auch vom 8.12.1998 BVerwGE 108, 77 u.a.) eine extreme allgemeine Gefahrenlage wegen der schlechten Sicherheits- und Versorgungslage in Afghanistan verneint.
  • VGH Bayern, 08.12.2011 - 13a B 11.30276

    Rückkehrgefährdung alleinstehender afghanischer Männer; hier: Provinz Ghazni

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2012 - 13a ZB 12.30176
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs geklärt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende allein stehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen würde (BayVGH vom 3.2.2011 Az. 13a B 10.30394 , vom 31.5.2011 Az. 13a B 11.30083 , vom 8.12.2011 Az. 13a B 11.30276 AuAS 2012, 35 - LS -, vom 20.1.2012 Az. 13a B 11.30425).
  • VGH Bayern, 03.02.2011 - 13a B 10.30394

    Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2012 - 13a ZB 12.30176
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs geklärt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende allein stehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen würde (BayVGH vom 3.2.2011 Az. 13a B 10.30394 , vom 31.5.2011 Az. 13a B 11.30083 , vom 8.12.2011 Az. 13a B 11.30276 AuAS 2012, 35 - LS -, vom 20.1.2012 Az. 13a B 11.30425).
  • VGH Bayern, 20.01.2012 - 13a B 11.30425

    Asyl Afghanistan; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; Maydan-Wardak;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2012 - 13a ZB 12.30176
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs geklärt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende allein stehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen würde (BayVGH vom 3.2.2011 Az. 13a B 10.30394 , vom 31.5.2011 Az. 13a B 11.30083 , vom 8.12.2011 Az. 13a B 11.30276 AuAS 2012, 35 - LS -, vom 20.1.2012 Az. 13a B 11.30425).
  • VGH Bayern, 31.05.2011 - 13a B 11.30083

    Keine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach Übergabe des Tenors an die

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2012 - 13a ZB 12.30176
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs geklärt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende allein stehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen würde (BayVGH vom 3.2.2011 Az. 13a B 10.30394 , vom 31.5.2011 Az. 13a B 11.30083 , vom 8.12.2011 Az. 13a B 11.30276 AuAS 2012, 35 - LS -, vom 20.1.2012 Az. 13a B 11.30425).
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